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Datum: 7. November 2023

Informationen Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern gilt seit Ende 2021, das deutsche Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Danach sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen. Und damit rücken auch das Thema interne Meldestelle und die Aufgaben der Meldestellen- Beauftragten in den Fokus.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem ist ein Mechanismus, der es Menschen ermöglicht, vertraulich oder sogar anonym Informationen über Verstöße gegen Regeln, Gesetze oder ethische Grundsätze zu melden. Diese Informationen werden dann von einer zuständigen Meldestelle untersucht und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen. Hierfür haben die Unternehmen eine interne Meldestelle einzurichten.

Was sind die Aufgaben der internen Meldestelle?

Die nach der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Aufgaben sind:

  1. geeignete Meldekanäle einrichten und betreiben,
  2. die Verfahren für die Bearbeitung von Meldungen führen,
  3. angemessene Folgemaßnahmen ergreifen sowie
  4. klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens sowie über externe Meldeverfahren bereithalten.

Was sind die Aufgaben der internen Meldestelle?

Die nach der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Aufgaben sind:

    1. geeignete Meldekanäle einrichten und betreiben,
    2. die Verfahren für die Bearbeitung von Meldungen führen,
    3. angemessene Folgemaßnahmen ergreifen sowie
    4. klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens sowie über externe Meldeverfahren bereithalten.

Ergänzend gilt:

  1. das Verbot, Meldungen oder die auf die Meldung folgende Kommunikation zu behindern (aus Perspektive des Meldestellenbeauftragten auch keine „Beihilfe“ zu solchen Aufforderungen) bzw. positiv formuliert Meldungen und Kommunikation zu ermöglichen,
  2. die Vertraulichkeit der Identität der geschützten Personen zu wahren,
  3. hinweisgebende Personen über die Weitergabe ihrer Identität an Behörden aufgrund entsprechender Anforderung schriftlich oder elektronisch zu informieren,
  4. den Datenschutz zu wahren und
  5. alle Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu dokumentieren sowie fristgerecht zu löschen.

Was sind die zu erfüllenden Anforderungen an Meldestellenbeauftragte?

Die „mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen“ müssen Unabhängigkeit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sein, keine Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben und Pflichten haben sowie über die notwendige Fachkunde verfügen.

Für S&D Blechtechnologie GmbH ist die interne Meldestelle:

Konrad Thiel

Man erreicht ihn entweder per Mail unter: info@thiel-sicher.de

andere Kontaktmöglichkeiten unter: www.thiel-sicher.de